Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf Grundlage ihrer Verwendung und in Kenntnis des Kunden Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Zip Erlebnis und dem Kunden. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden dann nur Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde schriftlich der Verwendung der AGB von Zip Erlebnis widerspricht, seine eigenen AGB Zip Erlebnis zur Kenntnis bringt und Zip Erlebnis diese ausdrücklich anerkennt. Für die von Zip Erlebnis angebotenen oder vermittelten Reisen gelten gesonderte Reisebedingungen, auf die ausdrücklich verwiesen wird.
1. Vertragsabschluss und Leistungsänderungen
Verträge zwischen Zip Erlebnis und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Zip Erlebnis zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Zip Erlebnis und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Zip Erlebnis nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistung nicht beeinträchtigt. Zip Erlebnis verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Auch wenn unsere Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden sollen, entstehen vertragliche Verpflichtungen nur gegenüber unserem Kunden.
2. Fälligkeit von Zahlungen
Die von dem Kunden geschuldete Zahlung ist unverzüglich mit Übersendung der Rechnung fällig. Zip Erlebnis ist berechtigt, folgende Vorauszahlungen zu verlangen, die nach Aufforderung sofort fällig sind: Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung über 35 % der zu erwartenden Gesamtkosten zu leisten. Der Restbetrag ist fällig vier Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Inanspruchnahme unserer Leistungen.
3. Kündigung durch den Kunden
Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen vereinbart:
- bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 20 %
- bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 25 %
- bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40 %
- bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
- danach oder bei Nichtantritt: 80 %
Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen, der Beginn von Reisen sowie generell der Tag, an dem Zip Erlebnis seinerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und eines pauschalierten entgangenen Gewinnes von 20 % ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.
4. Haftung
Die Haftung von Zip Erlebnis gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich durch Zip Erlebnis herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen Zip Erlebnis und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen von Zip Erlebnis grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bucht ein Unternehmen bei Zip Erlebnis pauschal und gibt die gebuchten Teilnehmerplätze an Dritte weiter, gilt folgende Regelung: Das Unternehmen verpflichtet sich, den Haftungsausschluss mit dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zip Erlebnis, auch mit den einzelnen Teilnehmern der Veranstaltung vertraglich zu vereinbaren. Sollte dies unterlassen werden, so verpflichtet sich das Unternehmen Zip Erlebnis von allen Ersatzansprüchen der Teilnehmer freizuhalten. Die Freistellung hat in dem Umfang zu erfolgen, wie Zip Erlebnis stehen würde, wenn ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen den Haftungsausschluss regeln würden. Haftungseinschränkungen unserer Leistungsträger gelten auch zu unseren Gunsten. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung gelten für unsere Haftung vorrangig die IATA-Bestimmungen, das Warschauer Abkommen, das Abkommen von Guadalajara sowie die Beförderungsbedingungen des jeweils eingesetzten Luftbeförderungsunternehmens, und zwar in der angegebenen Reihenfolge. Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Fluss-Sperrungen aus Wassermangel und andere Geländesperrungen hinzu zuzählen. Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich unser Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden entsprechend.
5. Rücktritt durch zip erlebnis
Bis 8 Tage vor Vertragsbeginn kann Zip Erlebnis vom Vertrag zurücktreten, wenn eine eventuell in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, Zip Erlebnis die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder wenn die Vertragserfüllung für Zip Erlebnis nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermöglichen ist. Der Rücktritt durch Zip Erlebnis hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf die Absendung der Rücktrittserkl.rung an. Zip Erlebnis steht weiterhin das Recht zu, bei Veranstaltungen, für deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eineVertragsdurchführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder anderer Kunden liegt. Beispielsweise sei hier angeführt, dass alkoholisierte Teilnehmer von der Teilnahme an bestimmten Aktivitäten ausgenommen werden können. Dazu gehören unter anderem jegliche Art von Schießen, Hochseilelemente und anderes mehr im Ermessen des verantwortlichen Trainers. Werden durch die Verweigerung unserer Vertragsleistungen Sonderleistungen erforderlich, hat uns der Kunde die entsprechenden Mehrkosten neben einem eventuell entgangenen Gewinn zu ersetzen. Unsere Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist Zip Erlebnis berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten. Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit es sich nicht um unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen handelt. Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Zip Erlebnis begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen Zip Erlebnis unverzüglich mitzuteilen. Zip Erlebnis hat von dem Kunden von eventuell anfallenden Nutzungsentschädigungen für Darbietungen jeder Art (z.B. GEMA-Gebühren) freigestellt zu werden.
6. Verkauf und Verleih von Waren
Soweit Zip Erlebnis Waren verkauft, verleast oder verleiht, bleibt Zip Erlebnis bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden Eigentümer. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Waren ohne Zustimmung von Zip Erlebnis durch Dritte nutzen zu lassen. Soweit Zip Erlebnis Waren jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche von Zip Erlebnis ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Die Rücktrittspauschalen aus Absatz 3 gelten auch für Leistungen von Zip Erlebnis im Rahmen des Verleihs von Waren.
7. Direktgeschäfte mit unseren Leistungsträgern
Soweit Zip Erlebnis als Vermittler und Agentur für Dienstleistungen, künstlerische Darbietungen usw. tätig ist, ist es den jeweiligen Kunden untersagt, die von Zip Erlebnis hergestellten Geschäftskontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Zip Erlebnis so zu stellen, als wäre Zip Erlebnis als Vermittler aufgetreten. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Zip Erlebnis von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen.
8. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung eventuell für die Vertragsdurchführung notwendiger Pass-, Visums-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde verantwortlich. Zip Erlebnis berät den Kunden hierbei.
9. Geistiges Eigentum
Unser Leistungspaket ist unser geistiges Eigentum. Unser Kunde verpflichtet sich, für die Dauer von 2 Jahren
- unsere Leistungen nicht zu kopieren
- nicht mit unseren Leistungsträgern ohne unsere Zustimmung in direkte Geschäftsbeziehung zu treten
- unsere dem Leistungspaket zugrunde liegende Idee und die Anschriften unserer Leistungsträger als unser Betriebsgeheimnis zu wahren.
10. Gerichtsstand
Der Kunde kann Zip Erlebnis nur an dessen Sitz verklagen.
11. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Soweit einzelne Bestimmungen der AGB von Zip Erlebnis unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. An Stelle der ungültigen Regelung soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.