Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf Grundlage ihrer Verwendung und in Kenntnis des Kunden Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen zip erlebnis und dem Kunden. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde schriftlich der Verwendung der AGB von zip erlebnis widerspricht, seine eigenen AGB zip erlebnis zur Kenntnis bringt und zip erlebnis diese ausdrücklich anerkennt.
Für die von zip erlebnis angebotenen Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen, auf die ausdrücklich verwiesen wird.

1. Vertragsabschluss und Leistungsänderungen
Verträge zwischen zip erlebnis und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch zip erlebnis zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von zip erlebnis und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von zip erlebnis nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistung nicht beeinträchtigt. zip erlebnis verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Gewährleistungsansprüche für den Kunden entstehen hierdurch nicht.
Auch wenn unsere Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden sollen, entstehen vertragliche Verpflichtungen nur gegenüber unserem Kunden.

2. Fälligkeit von Zahlungen
zip erlebnis ist berechtigt, folgende Vorauszahlungen zu verlangen, die nach Aufforderung sofort fällig sind:
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung über 35 % der zu erwartenden Gesamtkosten zu leisten.
Der Restbetrag ist fällig vier Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Inanspruchnahme unserer Leistungen.

3.Rücktritt durch den Kunden
Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen vereinbart:

Bis 100 Tage vor Veranstaltungsbeginn 35%
Bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70%
Bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%
Danach oder bei Abbruch der Veranstaltung ist die volle Gebühr zu zahlen.

Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen bzw. generell der Tag, an dem zip erlebnis seinerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
Wenn einzelne Teilnehmende einer angemeldeten Gruppe z.B. durch Krankheit ausfallen, tritt folgende Kostenrückerstattung in Kraft:
bis zwei Wochen vor der Veranstaltung: 100 % Rückerstattung
Danach ist keine Rückerstattung fällig.
Verlässt ein*e Teilnehmende*r die Veranstaltung während der Durchführung, können keine Kosten erstattet werden.

4. Rücktritt durch zip erlebnis
Bis 8 Tage vor Vertragsbeginn kann zip erlebnis vom Vertrag zurücktreten, wenn eine eventuell in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder wenn die Vertragserfüllung für zip erlebnis nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermöglichen ist. Sollte zip erlebnis die Erfüllung des Vertrages auf Grund von akuter Krankheit unmöglich sein, hat zip erlebnis das Recht, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. In diesem Fall erhält der Kunde alle geleisteten Zahlungen zurück.
Der Rücktritt durch zip erlebnis hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf die Absendung der Rücktrittserklärung an.
zip erlebnis steht weiterhin das Recht zu bei Veranstaltungen, für deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsdurchführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder anderer Kunden liegt.
Beispielsweise sei hier angeführt, dass alkoholisierte Teilnehmende von der Teilnahme an bestimmten Aktivitäten ausgenommen werden können. Dazu gehören unter anderem jegliche Art von Schießen, Hochseil-Elemente und anderes mehr, welches im Ermessen des verantwortlichen Trainers liegt.
Werden durch die Verweigerung unserer Vertragsleistungen Sonderleistungen erforderlich, hat uns der Kunde die entsprechenden Mehrkosten neben einem eventuell entgangenen Gewinn zu ersetzen. Unsere Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist zip erlebnis berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern oder ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.
Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit es sich nicht um unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen handelt.
Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch zip erlebnis begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen zip erlebnis unverzüglich mitzuteilen.
zip erlebnis hat von dem Kunden von eventuell anfallenden Nutzungsentschädigungen für Darbietungen jeder Art (z.B. GEMA-Gebühren) freigestellt zu werden.
Wird die Mindestteilnehmemendenzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht oder fallen Betreuer*innen der Gruppe aus, kann die Aktion durch zip erlebnis jederzeit abgebrochen werden.
Sollte der Verlauf einer Veranstaltung nachhaltig durch teilnehmende Personen gestört werden oder diese sich in starkem Maße vertragswidrig verhalten, kann die Veranstaltung ebenfalls entschädigungslos abgebrochen werden. Entstehende Mehrkosten der Rückbeförderung tragen in diesem Fall die Kund*innen selbst.
Treten unvorhersehbare Wettereinflüsse oder Gruppensituationen auf, kann seitens des Veranstalters ohne Anspruch der Kund*innen bzw. Teilnehmer*innen auf Ersatz oder finanziellen Ausgleich vom geplanten Programm durch zip erlebnis abgewichen werden.

5. Aufsichtspflicht und Verantwortung für Gruppen
Nimmt eine Betreuungsperson einer Organisation/Firma/Bildungsträger/Schule/Familie an einer Veranstaltung von zip erlebnis mit ihrer Gruppe teil, hat sie bei Minderjährigen und/oder Teilnehmenden mit Behinderungen ihrer Gruppe weiterhin die Aufsichtspflicht gegenüber ihrer Gruppe bzw. ihres Familienmitglieds.
Die Betreuungsperson versichert, dass bei Minderjährigen sämtliche Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten vorliegen.

6. Haftung
Die Teilnahme an Aktionen von zip erlebnis, welche mit erhöhten Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und nachweislich grobe Fahrlässigkeit. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Unfall-Versicherung.
Die Kund*innen verpflichten sich, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darauf hin zu wirken, eventuelle Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten, insbesondere sind sie vor Ort verpflichtet ihre Beanstandungen umgehend dem Veranstalter mitzuteilen. Spätere Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Fluss-Sperrungen aus Wassermangel, Waldbetretungsverbote und andere Geländesperrungen hinzuzuzählen.
Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich unser Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden entsprechend.
Durch Teilnehmende verursachte Schäden an Sachen oder Personen sind generell und ausschließlich durch den Kunden zu begleichen. Ersatzansprüche, auch von Dritten, können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend gemacht werden.

7. Persönliche Voraussetzung, Gesundheit und Eigenverantwortung
Angebote in der Natur beinhalten immer ein gewisses Restrisiko. zip erlebnis und seine Trainer werden die jeweiligen Programme immer so gestalten, dass jede*r Teilnehmende einen sicheren Umgang mit den angebotenen Natursportarten erlernt. Auf gefährliche Situationen oder Aktionen, die ein Verletzungsrisiko bergen, weisen wir explizit hin und zeigen Möglichkeiten zur Vermeidung.
Unsere Teilnehmenden sind sich darüber im Klaren, dass alle eine besondere Verantwortung für sich und die anderen Gruppenmitglieder tragen.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen in eigener Verantwortung (auf eigene Gefahr) erfolgt. Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Die Kund*innen verpflichten sich gegenüber zip erlebnis zu ihrer eigenen Sicherheit über chronische Erkrankungen und / oder Behinderungen rechtzeitig zu informieren (zum Beispiel: Anfallsleiden, Diabetes, Asthma, Herzschrittmacher, Sehbehinderungen, Gehörschäden, Prothesen der Gliedmaßen, Schwangerschaft, etc.). zip erlebnis ist zu einem vertraulichem Umgang mit diesen Informationen verpflichtet.
Eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist bei normaler psychischer und physischer Konstitution möglich.
Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine Teilnahme an unserer Veranstaltung bei Alkohol- und Drogenkonsum, sowie bei Einnahme sonstiger bewusstseinsveränderten Mitteln untersagt ist.
zip erlebnis haftet nicht für daraus resultierende Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Bei selbst- oder fremdgefährdetem Verhalten behalten wir uns vor, Einzelne oder die gesamte Gruppe vom Projekt auszuschließen. Sicherheitsanweisungen der Trainer sind zu befolgen und dienen der Sicherheit aller Teilnehmenden.
Bei Kletter-, Höhlen- und Mountainbike-Angeboten besteht Helmpflicht.
Bei Kanu-Angeboten oder Floßbau-Aktionen besteht Schwimmwestenpflicht (unsichere Schwimmer erhalten eine Rettungsschwimmweste). Bei Aktionen im Wasser muss grundsätzlich jede Person schwimmen können.
Ein vertrauensvoller und respektvoller Umgang ist in der Arbeit von zip erlebnis unumgänglich.
Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller und sexualisierter Gewalt, Misshandlung sowie anderer körperlicher Gewalt und Diskriminierung jeglicher Art.
Alle Gruppenteilnehmenden und deren Begleitpersonen verhalten sich zueinander und den Teamer*innen gegenüber fair. Mobbing und anderes abwertendes Verhalten wird nicht toleriert.
Gegen ein rassistisches, sexistisches oder diskriminierendes verbales oder nonverbales Verhalten beziehen wir aktiv Stellung.

8. Verkauf und Verleih von Waren
Soweit zip erlebnis Waren verkauft, verleast oder verleiht, bleibt zip erlebnis bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden Eigentümer. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Waren ohne Zustimmung von zip zrlebnis durch Dritte nutzen zu lassen.
Soweit zip erlebnis Waren jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche von zip erlebnis ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken.
Die Rücktrittspauschalen gelten auch für Leistungen von zip erlebnis im Rahmen des Verleihs von Waren.

9. Direktgeschäfte mit unseren Leistungsträgern
Soweit zip erlebnis als Vermittler und Agentur für Dienstleistungen, künstlerische Darbietungen usw. tätig ist, ist es den jeweiligen Kunden untersagt, die von zip erlebnis hergestellten Geschäftskontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist zip erlebnis so zu stellen, als wäre Zip Erlebnis als Vermittler aufgetreten.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Zip Erlebnis von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen.

10. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung eventuell für die Vertragsdurchführung notwendiger Pass-, Visums-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde verantwortlich. zip erlebnis berät den Kunden hierbei.

11. Geistiges Eigentum
Unser Leistungspaket ist unser geistiges Eigentum.
Unser Kunde verpflichtet sich, für die Dauer von 2 Jahren
– unsere Leistungen nicht zu kopieren
– nicht mit unseren Leistungsträgern ohne unsere Zustimmung in direkte Geschäftsbeziehung zu treten
– unsere dem Leistungspaket zugrunde liegende Idee und die Anschriften unserer Leistungsträger als unser Betriebsgeheimnis zu wahren.

12. Gerichtsstand
Der Kunde kann zip erlebnis nur an dessen Sitz verklagen.

13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Soweit einzelne Bestimmungen der AGB von zip erlebnis unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge.
An Stelle der ungültigen Regelung soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.